Sehr geehrte Damen und Herren,

es wird derzeit viel geschrieben über die neue E-Rechnung ab 01.01.2025.
Wir haben mitbekommen, dass verschiedene Unsicherheiten diesbezüglich bestehen, weswegen wir nachfolgend aus unserer Sicht die Eckpunkte für Sie zusammengefasst haben:

im März 2024 wurde nach langem Ringen das so genannte Wachstumschancengesetz auf den Weg gebracht.
Ein wichtiges Detail ist die Verpflichtung zur Verarbeitung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) im inländischen B2B-Geschäft – also beim Leistungsaustausch zwischen Unternehmen – ab dem 01. Januar 2025.
Angesichts des (teilweise) hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch teilweise Übergangsregelungen bis ins Jahr 2027 wie folgt geschaffen:

Ab dem 01.01.2025 besteht die Pflicht zur Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze bei B2B-Geschäften.

Ab dem 01.01.2027 besteht die Pflicht zur Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnungen für B2B-Umsätze im Inland für Unternehmen mit einem Vorjahres-Umsatz von mehr als 800.000 €.

Ab dem 01.01.2028 besteht die Pflicht zur Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnungen für B2B-Umsätze im Inland für alle inländischen Unternehmen.

Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung in einem besonderen Daten-Format.
Solche Rechnungen können automatisiert verarbeitet werden, was Arbeitsersparnis zur Folge haben soll.
Derzeit sind zwei mögliche Ausprägungen der E-Rechnung verfügbar, die XRechnung und die ZUGFeRD-Rechnung.
Ein eingescanntes oder aus Word konvertiertes Dokument oder eine auf anderem Weg hergestellte „herkömmliche“ PDF-Datei sind in diesem Sinne keine E-Rechnungen!

Handlungsbedarf:
Jeder Unternehmer muss ab dem 01.01.2025 – vor allem technisch – in der Lage sein, eine E-Rechnung empfangen zu können.
Um dies zu gewährleisten, reicht es grundsätzlich aus, wenn der Rechnungsempfänger über ein E-Mail-Postfach verfügt.
Allerdings sollte darüber hinaus mithilfe einer geeigneten Software-Lösung die notwendige digitale Archivierung der E-Rechnung sichergestellt werden.

Die weitere Verarbeitung bzw. Verbuchung der Eingangsrechnungen im neuen Format erfolgt – zumindest in Simba – ähnlich „normalen“ bzw. herkömmlichen Rechnungen:

– ZUGFeRD-Rechnungen wirken auf den ersten Blick wie einfache .pdf-Dateien; man kann sie anschauen und wie jede andere Rechnung verbuchen.

– XRechnungen sind reine .xml-Dateien und können ohne Hilfsmittel nicht visualisiert werden.
Simba bietet für das „Sichtbarmachen“ verschiedene Möglichkeiten:

o Wer einen Simba Portal-Zugriff hat, kann links in der Menüleiste einen neuen Punkt „E-Rechnung“ finden.
Dort ist es möglich, aus XRechnungen in ein lesbares Format zu erzeugen und anschließend auch als .pdf-Datei abzuspeichern.

o Alle, die selbst in Simba buchen (Lizenz Mandant Lokal Plus über die Kanzlei oder direkte Simba-Lizenz) können in der Buchungserfassung einen dort eingebauten Viewer nutzen.
Solche Viewer für das XRechnung-Format gibt es auch kostenlos im Internet; eine Erfahrung können wir dazu aber aufgrund mangelnder Erfahrungswerte nicht abgeben.

Wir hoffen, mit diesen grundlegenden Informationen mögliche Bedenken zur neuen E-Rechnung gemildert zu haben.
Größere Schwierigkeiten erwarten wir zum Jahreswechsel diesbezüglich nicht.
Sollten Sie dennoch Probleme bekommen, können Sie uns gerne ansprechen.

 

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