Nachhaltig bauen steht schon länger im Fokus. Doch auch wer schon im Eigenheim wohnt, kann etwas für die Umwelt tun. Der Staat unterstützt dies jetzt aktiv und fördert mit dem Jahr 2020 zum ersten Mal energetische Sanierungsmaßnahmen. Die Ersparnis kann in Form einer Einkommenssteuerminderung bis zu 20 Prozent der Kosten betragen.
Deutschland geht viele Wege, um seine Klimaziele zu erreichen. Eines davon ist das so genannte „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“, wurde Ende vergangenen Jahres verabschiedet und stellt unter anderem die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden heraus.
„Auf den ersten Blick klingt der Steuererlass sehr einfach“, so Kathrin Harteis, Sozia der Steuerkanzlei Harteis. „Gefördert werden alle Maßnahmen, die an einem Eigenheim ein Mindestmaß an energetischen Verbesserungen bewirken und von einer offiziellen Firma ausgeführt werden.“
Weitere Voraussetzungen sind, dass das Haus älter als zehn Jahre ist und die Maßnahmen frühestens 2020 begonnen haben. Gefördert werden beispielsweise Wärmedämmungen, Erneuerungen von Fenster und Außentüren, Einbau von Lüftungs- und Heizungsanlagen oder digitale Systeme zur energetischen Verbrauchsoptimierung. „Wichtig ist die richtige Wahl beim ausführenden Unternehmen“, fügt die Steuerberaterin aus Neumarkt hinzu. „Denn die Firma muss eine Bescheinigung über die geleisteten energetischen Arbeiten ausstellen. Dafür hat das Bundesministerium der Finanzen ein eigenes Formular zur Vorlage beim Finanzamt entwickelt, eigene Dokumentationen reichen nicht aus.“
Die Förderung besteht darin, dass sich die Einkommensteuer (ähnlich wie bei haushaltnahen Dienstleistungen) um insgesamt 20 % der förderfähigen Aufwendungen reduziert, maximal um 40.000 €. Die Steuerermäßigung verteilt sich aber auf mehrere Jahre wie folgt:
- 7 % im Kalenderjahr des Abschlusses der Maßnahme (max. 14.000 €)
- 7 % im nächsten Kalenderjahr (max. 14.000 €)
- 6 % im übernächsten Kalenderjahr (max. 12.000 €).
Maximal können somit Sanierungsmaßnahmen im Umfang von 200.000 € gefördert werden. Zudem können sie nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden.
Sprechen Sie mit dem Team der Steuerkanzlei Harteis, um mögliche Ersparnisse im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung zu erörtern.