
DSGVO – ein Thema, das jeden betrifft
Sie soll Personen und ihre Daten besser schützen und ist aktuell in aller Munde, die Datenschutz-Grundverordnung, die ab 25. Mai 2018 endgültig in Kraft tritt.
Diese Verordnung regelt EU-weit die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Ziel ist es, auf der einen Seite den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten, auf der anderen Seite den freien Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes sicherzustellen.
So sieht es das Gesetz vor, das bereits seit 2016 in Kraft ist und zwingend ab 25. Mai 2018 umzusetzen ist. „Wir werden sehr oft von unseren Mandaten darauf angesprochen und stellen eine große Unsicherheit fest“, so Kathrin Harteis, Sozia der Steuerkanzlei Harteis. „Zunächst möchten wir betonen, dass es sich um kein steuerrelevantes Gesetz handelt, dennoch ist jeder direkt oder indirekt davon betroffen.“ Eine Nichtbeachtung kann erhebliche Strafen nach sich ziehen. Auch Kleinbetriebe verarbeiten personenbezogene Dateien, wie die von Kunden oder Mitarbeitern, und sind dadurch von der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, betroffen.
„Wir selbst dürfen als Steuerkanzlei keine Rechtsberatung leisten und können daher unsere Mandanten nicht zur Umsetzung der neuen Verordnung beraten“, betont Kathrin Harteis. „Aber auch wir stellen unsere gesamte interne Organisation auf den Prüfstand, um sicher zu sein, dass wir die neuen Vorschriften einhalten. Allerdings müssen bzw. mussten wir auch bisher schon aus berufsrechtlichen Gründen Mandantendaten besonders sorgsam schützen. Unsere Mandaten können uns weiterhin vertrauen.“
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat im Internet unter www.lda.bayern.de Hinweise und Beispiele für verschiedene Arten von Kleinbetrieben veröffentlicht, was im Einzelnen zu tun ist. Weiterhin können sich unsere Mandanten an die IHKs oder HWKs wenden, bei denen sie beitragspflichtig sind.